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Versorgung & Thanatopraxie

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Grundversorgung

Zum letzten Dienst an einer/einem Verstorbenen zählt die hygienische Versorgung. Die verstorbene Person wird dabei gewaschen und angekleidet und auf Wunsch geschminkt. Anschließend findet die Einbettung in den Sarg statt. Mit der Grundversorgung ist auch die Voraussetzung zur offenen Aufbahrung im Familienkreis erfüllt.

Rekonstruktive Maßnahmen und Einbalsamierung

Die Thanatopraxie umfasst alle Anwendungen für die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung einer/eines Verstorbenen. Neben der hygienischen Grundversorgung können weitere konservierende, kosmetische und rekonstruktive Maßnahmen durchgeführt werden. Verstorbene, die z. B. durch einen Unfall schwer gezeichnet sind, können so behandelt werden, dass eine persönliche Verabschiedung durch die Angehörigen erleichtert wird.

Die Einbalsamierung von Verstorbenen verlangsamt die Autolyse und wird vor allem bei Überführungen ins Ausland angewendet. Diese Behandlungsform kann auch sinnvoll bei einer notwendigen Verlängerung der Bestattungsfrist sein.