Zum Hauptinhalt springen

Naturbestattungen und Grabpflege

Wer muss sich um die Grabpflege kümmern?

Auch wenn es keine einheitliche Regelung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Grabpflege gibt, gilt laut Friedhofssatzung vieler Kommunen meist folgendes: Für die Grabpflege ist in der Regel die Person zuständig, die das Nutzungsrecht an der Grabstelle erworben hat. Handelt es sich bei dieser Person um den Verstorbenen, geht das Nutzungsrecht auf die Erben über, die dann zur Grabpflege verpflichtet sind und auch die Grabpflegekosten tragen müssen. In Hinblick auf die Pflegekosten ist dies im Gedenkwald anders. Hier kümmert sich unser Team und die gesamte Pflege der Anlage.

Grabpflege für Naturbestattungen im Gedenkwald

Der Gedenkwaldgarten wurde so konzipiert und gestaltet, dass das Erscheinungsbild an einen Park erinnert. Damit dieser Gesamteindruck erhalten bleibt, sind keine Abgrenzungen oder Bepflanzungen zur individuellen Gestaltung erlaubt. Die Kennzeichnung der Grabstelle können Sie mit einer individuellen Namenstafel gestalten. Unabhängig davon kümmert sich unser Personal um die Pflege des gesamten Grabareals. Das hat nicht nur den Vorteil, dass das harmonische und gepflegte Gesamtbild des Gedenkwalds stets gewahrt bleibt. Darüber hinaus entstehen für Sie weder Aufwand noch Kosten für die Grabpflege. 

Wer einen Baum pflanzt,
wird den Himmel gewinnen.