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Naturbestattungen und Friedhofspflicht

Was ist die Friedhofspflicht?

In Deutschland werden in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer alle rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema Bestattung geregelt. Auch wenn die individuellen Vorgaben der einzelnen Bundesländer voneinander abweichen, gibt es einen gemeinsamen Nenner: Es gilt bundesweit die sogenannte Friedhofspflicht, die oft auch als Friedhofszwang bezeichnet wird. Die Friedhofspflicht schreibt gesetzlich vor, dass die Beisetzung von Verstorbenen auf einem speziell dafür vorgesehenen Ort stattfinden muss – dem Friedhof.

Feuerbestattung und Friedhofspflicht

Zwar gilt der Friedhofszwang grundsätzlich, doch im Rahmen von Feuerbestattungen sind neben dem klassischen Friedhof alternative Beisetzungsorte zulässig. Das ist etwa bei Seebestattungen der Fall, bei denen die Asche von Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne dem Meer übergeben wird.

Naturbestattung bieten alternative Beisetzungsorte

Der Gedenkwald bietet ebenso einen alternativen Beisetzungsort zum Friedhof. So können auf dem Beisetzungsareal zahlreichen Varianten der Naturbestattung ausgerichtet werden – von Baumbestattungen über Wiesenbestattungen bis hin zu Wasserbestattungen.

Wer einen Baum pflanzt,
wird den Himmel gewinnen.