Zum Hauptinhalt springen

Checkliste im Todesfall

>

Was tun im Todesfall?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, dann ist das für Hinterbliebene eine emotionale Ausnahmesituation. Häufig fällt es schwer, klare Gedanken zu fassen, da die Gefühlswelt kopfsteht. Auch wenn das der Fall ist, müssen im akuten Todesfall dringend Angelegenheiten geregelt werden. Doch was ist zuerst zu tun?

Bei einem Todesfall zu Hause

Wenn es zu Hause zum Todesfall kommt, dann sollte möglichst zeitnah ein Arzt kontaktiert werden, im besten Fall der Hausarzt. Die Benachrichtigung des Arztes ist erforderlich, weil dieser den Tod feststellen und amtlich in der Todesbescheinigung dokumentieren muss. Zu diesem Zweck sollten Sie den Personalausweis der verstorbenen Person bereithalten. Unabhängig davon sollten Sie auch Ihre engsten Familienangehörigen über den Todesfall informieren.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn ein Angehöriger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt, leitet die jeweilige Einrichtung die ersten erforderlichen Schritte ein.

Bestatter kontaktieren

Nachdem die Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt wurde, sollten Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach dem Todesfall einen Bestatter kontaktieren. Das ist wichtig, damit sich dieser zeitnah um die Vorbereitung der verstorbenen Person für die Bestattung kümmern kann.

Wir sind stets für Sie da, wenn Sie einen Todesfall in der Familie haben. Kontaktieren Sie uns einfach und wir unterstützen bei der gesamten Organisation, Gestaltung und Ausrichtung der Bestattung.

 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Dokumente im Todesfall

Im Rahmen einer Bestattung müssen viele Formalitäten erledigt werden, für die wichtige Dokumente erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise der Personalausweis und die Geburtsurkunde der verstorbenen Personen. Wir informieren Sie darüber, welche Dokumente je nach Familienstand erforderlich sind und unterstützen Sie zudem bei der Erledigung formaler Angelegenheiten.

mehr erfahren

Wer einen Baum pflanzt,
wird den Himmel gewinnen.