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Unsere Bestatterleistungen

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Bestattungsdienstleistungen aus einer Hand

Mit Gedenkwald wählen Sie einen Partner, der Sie in schwierigen Stunden unterstützt. Als Bestattungsunternehmen bieten wir Ihnen sämtliche Bestattungsdienstleistungen aus einer Hand. Es fällt oft schwer, sich in der Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben zurecht zu finden. Genau in dieser Situation möchten wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen bei der Erledigung zahlreicher Formalitäten helfen.

Bestatterleistungen im Überblick

Formalitäten für Bestattung

  • Besorgen der Todesbescheinigung beim Arzt/Klinikum/Hospiz/Seniorenheim
  • Besorgen der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
  • Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung und Grabwahl
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Benachrichtigung der Kirchengemeinde
  • Überführung vom Sterbeort zu allen Friedhöfen im gesamten In- und Ausland
  • Einkleiden und Betten des/der Verstorbenen

Trauerfeier und Trauerdrucksachen

  • Entwurf und Schaltung von individuellen Todesanzeigen und Danksagungen in gewünschten Zeitungen
  • Druck und Versand von Trauerbriefen oder Trauerkarten
  • Entwurf und Druck der Sterbebilder
  • Sargdekoration und Kränze
  • Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier
  • Bereitstellung von Musik,- bzw. Lautsprecheranlagen
  • Auslegen einer Kondolenzliste
  • Reservierung einer Gaststätte zum Leichenmahl
  • Vermittlung von Steinmetzarbeiten für die Grabgestaltung
  • Organisation und Abstimmung mit Pfarrämtern oder Trauerrednern
  • Vermittlung von Wohnungsauflösungen

Versicherungen

  • Benachrichtigung von Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften zwecks Anforderung der Sterbegelder bzw. Lebensversicherungen
  • Benachrichtigung von Renten- und Versorgungsträger zur Abmeldung von Renten oder zur Beantragung der Überbrückungsrente für Ehepartner

Ratenzahlung für Bestattungskosten

Nicht immer ist man auf eine Bestattung vorbereitet. Um die Kostenbelastung abzufedern, bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Finanzdienstleister eine monatliche Ratenzahlung der Bestattungskosten von 3 bis zu 24 Monaten, bei Zahlung binnen 3 Monaten auch ohne Zinsen und zusätzliche Kosten.